Wie die Vorinstanz korrekt festhält, wird die sozialpädagogische Familienbegleitung die Familie im Alltag zu begleiten und unterstützen haben. Die Fachperson erhält Einblick ins Familiensystem und wird die familiären Abläufe, die Verhaltensweisen der Eltern sowie der Kinder aufzuarbeiten und positiv zu unterstützen haben. Zusätzlich kann die Fachperson insbesondere zu Beginn der Wiederaufnahme des Besuchsrechts als eine individuelle Kinderbegleitung die von den Kindern erlebten Stressmomente mildern und Ängste abbauen, so dass das Besuchsrecht schrittweise und kindswohlgerecht ausgeweitet werden kann.