Die Kinderärztin habe mit E-Mail vom 11. Mai 2021 darüber informiert, dass sie für die Sicherheit und die emotionale Unversehrtheit der Kinder in Zukunft ein begleitetes Besuchsrecht empfehle, da der Vater in vielerlei Hinsicht überfordert und auch nicht verlässlich sei. Die Kinderärztin habe sich damals mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst L. besprochen und die Stresssymptome der Kinder geschildert, woraufhin auch die L. ein begleitetes Besuchsrecht empfohlen habe. Diese Informationen hät- -7-