8. Der Antrag der Kindsmutter um präventive Ermächtigung in sämtlichen wichtigen Angelegenheiten der Betroffenen alleine entscheiden zu können, bzw. der sinngemässe Antrag um Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge wird abgewiesen. 9. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 10. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen diesen ihr in begründeter Ausfertigung am 28. März 2022 zugestellten Entscheid erhob die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 27. April 2022 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: