den Kindern hätten diese klar zum Ausdruck gebracht, wie wichtig ihnen der Vater sei. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Kinder nicht gerne beim Vater seien oder beim Vater gefährdet wären. Im Falle eines erneuten Abbruchs der Vaterkontakte sei die Errichtung einer Beistandschaft und die Installation einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung in Betracht zu ziehen. Eine Weisung an die Mutter, die Kontakte der Kinder zum Vater gemäss Entscheid des Familiengerichts Zurzach vom 23. Juni 2020 zu ermöglichen, könne unterstützend sein.