1.3. Am 2. September 2021 fand aufgrund einer Meldung der Mutter ein Polizeieinsatz betreffend häusliche Gewalt statt. Gemäss dem Polizeibericht vom 20. Oktober 2021 teilte die Mutter der Polizei mit, D. habe sich dahingehend geäussert, dass sein Vater ihn mehrmals geschlagen, ihn unsittlich berührt und dies fotografisch festgehalten habe. Das in der Folge eröffnete Strafverfahren gegen den Vater wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Tätlichkeiten wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft F. vom 11. Januar 2022 – wie bereits mit Verfügung vom 3. November 2021 in Aussicht gestellt – eingestellt.