4.4.4. Das Kriterium der Kontinuität bzw. Stabilität versteht sich als Weiterführung der bisherigen Lebensweise und beinhaltet ebenso das Kriterium der Beziehungskontinuität. Aufgrund der bisher gelebten Betreuung ist sich der dreijährige Betroffene gewohnt, seinen Vater mehrmals die Woche zu sehen und auch bei ihm zu übernachten. Die bisherige Betreuung beschränkte sich nicht nur auf Wochenendkontakte zwischen Vater und Sohn. Grundsätzlich liegt es im Interesse des Kindes, auch nach einer Trennung der Eltern weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen leben und pflegen zu dürfen. Es liegen keine Hinweise vor, dass die Betreuung durch den Vater dem Kindeswohl entgegensteht.