Bis zur Einschulung des Betroffenen (im August 2023) ist die Distanz zwischen den elterlichen Wohnorten nicht ein entscheidender Faktor. Eine halbstündige Autofahrt ist für ein Kind im Alter des Betroffenen nicht grundsätzlich als unzumutbare Belastung zu werten. Nach der Einschulung erfordert die geographische Entfernung zwischen den Wohnorten allerdings ein Mehr an Organisation.