Eine Paartherapie zwischen den Parteien sei gescheitert. Gemäss einer damals durchgeführten psychiatrischen Abklärung des Vaters bestehe bei ihm der Verdacht auf ein Border- line-Syndrom. Die Mutter sei der Impulsivität und dem wechselhaften Gemüt des Vaters ausgeliefert. Sie sei gezwungen, sich bezüglich der Betreuung des Kindes dem Vater anzupassen. Nur durch diese Anpassung und durch ihr Engagement sei die Betreuung kontinuierlich sichergestellt gewe- -7-