3.2. Der Vater stellte mit Beschwerdeantwort vom 30. Mai 2022 folgende Anträge: " 1. Die Beschwerde der Mutter sei abzuweisen; 2. Der Entscheid des Bezirksgerichts Baden, Familiengericht, vom 18. Januar 2022 sei mit Ausnahme von Dispositiv-Ziffer 2.4. und 2.5. zu bestätigen;