6. Der Vater sei zu verpflichten, das Ferienbesuchsrecht mindestens drei Monate im Voraus mit der Mutter abzusprechen. -4- 7. Die Parteien seien zu verpflichten, sich bezüglich der Übergabemodalitäten (Holen und Bringen des Kindes) situativ abzusprechen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten des Vaters." 3.1. Mit Eingabe vom 26. April 2022 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie das Protokoll der vorinstanzlichen Anhörung vom 5. Januar 2022 mittlerweile erhalten habe.