4. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird den Eltern je zur Hälfte mit Fr. 500.00 auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Eltern verrechnet. Die Eltern haben dem Gericht je Fr. 125.00 nachzuzahlen. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. Gegen diesen ihr in begründeter Ausfertigung am 24. März 2022 zugestellten Entscheid erhob die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 25. April 2022 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: