verbringen. Die Mutter wird berechtigt und verpflichtet, den Betroffenen während den anderen Tagen zu betreuen. 2.4. -3- Der Vater wird verpflichtet, das Ferienbesuchsrecht mindestens drei Monate im Voraus mit der Mutter abzusprechen. 2.5. Die Übergaben werden von den Eltern selber geregelt. 3. Die Erziehungsgutschriften für den Betroffenen werden inskünftig der Mutter und dem Vater je hälftig angerechnet.