2. Mit Eingabe vom 13. September 2021 beantragte der Vater beim Familiengericht Baden u.a. die gemeinsame elterliche Sorge und die alternierende Obhut mit hälftiger Betreuung des Betroffenen. Nach Einholung einer Stellungnahme der Mutter vom 4. Oktober 2021 und Durchführung einer Anhörung der Eltern am 5. Januar 2022 erliess das Familiengericht Baden am 18. Januar 2022 folgenden Entscheid: " 1. Der Betroffene wird gestützt auf Art. 298b ZGB unter die gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Vater gestellt. 2. 2.1. Der Betroffene wird unter die alternierende Obhut von Mutter und Vater gestellt.