2.5. Am 16. Mai 2022 teilte das Familiengericht H. mit, dass die auf den 17. Mai 2022 angesetzte Anhörung infolge Verhandlungsunfähigkeit einer Fachrichterin nicht stattfinden könne und auf einen späteren Termin verschoben werden müsse. Gleichzeitig verzichtete das Familiengericht H. mit Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Verfügung ausdrücklich auf eine Vernehmlassung zur Beschwerde. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: