1.6. Nach einer am 5. April 2022 durchgeführten Anhörung der Beschwerdeführerin und des Beistandes – die Mutter und der Vater blieben der Anhörung unentschuldigt fern – erging gleichentags folgende Verfügung des Präsidiums des Familiengerichts H.: "1. Der Beistand wird beauftragt, für D. eine geeignete Pflegefamilie zu finden und innert 30 Tagen entsprechenden Antrag auf Umplatzierung von D. zu stellen. 2. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."