Auftrag, zusammen mit der Institution M. sowie der Mutter und dem Kinderheim K. einen Eingewöhnungsplan bis 17. Januar 2022 auszuarbeiten mit dem Ziel, der Mutter einen strukturierten Rahmen zu bieten und dem Betroffenen nach erfolgter Eingewöhnungsphase der Mutter in deren neuen Wohnsituation den Übertritt vom Kinderheim K. in die Institution M. zu ermöglichen. Der Mutter wurden zudem die Weisungen erteilt, bis zum Abschluss des Eingewöhnungsplanes die Besuche beim Betroffenen im Kinderheim K. von mindestens zwei Mal pro Woche persönlich und zuverlässig wahrzunehmen sowie sich an den vom Beistand auszuarbeitenden Eingewöhnungsplan zu halten.