Am 16. November 2021 verfügte der Präsident des Familiengerichts H. unter anderem, dass der Beistand in Zusammenarbeit mit der Mutter eine geeignete Mutter-Kind-Institution zu suchen und dem Gericht dazu einen Bericht sowie Antrag einzureichen hat, wobei die Mutter-Kind-Institution einen möglichst schonenden Übergang des Betroffenen (mit Eingewöhnungsphase) in die neue Wohnsituation der Mutter gewährleisten muss. Nachdem die Mutter in der Folge etliche Besuchstermine beim Betroffenen im Kinderheim K. nicht wahrgenommen hatte, bestätigte das Familiengericht H. mit Entscheid vom 8. Dezember 2021 unter anderem die vorsorgliche