1.3. Am 16. November 2021 verfügte der Präsident des Familiengerichts H. unter anderem, dass der Beistand in Zusammenarbeit mit der Mutter eine geeignete Mutter-Kind-Institution zu suchen und dem Gericht dazu einen Bericht sowie Antrag einzureichen hat, wobei die Mutter-Kind-Institution einen möglichst schonenden Übergang des Betroffenen (mit Eingewöhnungsphase) in die neue Wohnsituation der Mutter gewährleisten muss.