zentral ist, die kontextuellen und kulturellen Eigenheiten des Klientensystems zu erkunden und bei der Wahl der Gesprächsführungsmethode zu berücksichtigen (KOKES Praxisanleitung Kindesschutzrecht, 2017, N 4.26). Im vorliegenden Bericht fällt auf, dass die Beiständin mit den Eltern ausschliesslich per E-Mail und dabei wohl überwiegend mit der Kindesmutter kommuniziert. So werden in Zusammenarbeit mit der Kindesmutter die Besuchspläne erarbeitet und anschliessend dem Beschwerdegegner zugestellt.