Zur Wahrung des Kindeswohls mittels Vereinbarungen und Umsetzung des persönlichen Kontakts zwischen den Betroffenen und dem Beschwerdeführer sei ein persönlicher Kontakt mit den Eltern und den Betroffenen abdingbar gewesen. Die Findung eines persönlichen Kontakts mit den Kindern und der Kindesmutter sei in Planung. Als zweiter Schritt würde ein persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer stattfinden. Den Rechenschaftsbericht habe die Beiständin den Eltern per Post zur Kenntnis und Unterzeichnung zugestellt. Weder hätten die Eltern den Bericht retourniert, noch habe sie eine inhaltliche Rückmeldung erhalten.