An die Weisung des Familiengerichts, in Anwesenheit der Kinder nicht negativ über die Kindesmutter zu sprechen, halte sich der Beschwerdeführer gemäss Aussagen der Kindesmutter nicht. Die Beistandschaft trage dazu bei, dass das Besuchsrecht regelmässig stattfände, die Konflikte der Eltern minimiert würden und die Kinder nicht in einen Loyalitätskonflikt gerieten. Im Weiteren ergibt sich aus dem Bericht, dass in der Berichtsperiode keine persönlichen Kontakte zwischen der Beiständin und den Kindern bzw. Eltern stattgefunden haben. Mit den Kindseltern habe die Beiständin per E-Mail und telefonisch kommuniziert.