Seitdem erarbeite die Beiständin nach Absprache mit der Kindesmutter, der Beschwerdeführer sei arbeitslos, unter Einbezug von Familien- und Fussballterminen einen Besuchsplan für jeweils sechs Monate, mit Besuchen zweimal im Monat. Zudem sei mit den Eltern vereinbart worden, dass sie Planabweichungen oder Verschiebungen bilateral regeln. An die Weisung des Familiengerichts, in Anwesenheit der Kinder nicht negativ über die Kindesmutter zu sprechen, halte sich der Beschwerdeführer gemäss Aussagen der Kindesmutter nicht.