2.2. Der Rechenschaftsbericht wurde für die Berichtsperiode vom 1. Februar 2020 bis 31. Januar 2021 erstattet. Im Juni 2019 habe die Kindesmutter dem damaligen Beistand mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer für unbestimmte Dauer im Ausland sei. Am 30. März 2020 habe der Beschwerdeführer der Beiständin gemeldet, dass er in die Schweiz zurückgekehrt sei und die Kinder sehen möchte. Seitdem erarbeite die Beiständin nach Absprache mit der Kindesmutter, der Beschwerdeführer sei arbeitslos, unter Einbezug von Familien- und Fussballterminen einen Besuchsplan für jeweils sechs Monate, mit Besuchen zweimal im Monat.