2.2. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 verlangte der Vater eine schriftliche Begründung des Entscheids. Diese wurde ihm am 7. März 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Postaufgabe vom 4. April 2022 erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Entscheid vom 18. Januar 2022 Beschwerde -3- und beantragte sinngemäss, dieser sowie die Beistandschaft seien aufzuheben. 3.2. Mit Schreiben vom 11. April 2022 verzichtete die Vorinstanz auf eine Stellungnahme zur Beschwerde und verwies auf die Begründung des angefochtenen Entscheides.