" 1. Der von der Berufsbeistandschaft Q. erstellte Bericht für die Periode vom 1. Februar 2020 bis 31. Januar 2021 (Eingang 22. Dezember 2021) wird genehmigt. Die Beiständin wird für diese Periode entlastet. 2. Der nächste ordentliche Bericht für die Periode von 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2023 ist von der Berufsbeistandschaft Q., E., bis zum 30. April 2023 einzureichen. 3. Die Beiständin verzichtet auf eine Entschädigung für die Mandatsführung für die letzte Periode. 4. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet."