5.2. Aufgrund der aktenkundigen Mittellosigkeit der Kindeseltern wurde ihnen mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Mai 2022 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und es wurde Christian-Georg Keil, Rechtsanwalt, [...], zum unentgeltlichen Rechtsvertreter der Kindesmutter bzw. lic. iur. Miriam Riegger, Advokatin, […], zur unentgeltlichen Rechtsvertreterin des Kindesvaters bestellt.