Vielmehr wird das Familiengericht Zofingen angewiesen die aufgrund des Wohnsitzwechsels der Kindesmutter und der Betroffenen neu zuständige Behörde - 16 - umgehend um Übernahme der Massnahme zu ersuchen, so dass die Kinderspitex durch eine neu einzusetzende Beistandsperson organisiert wird und das Besuchsrecht baldmöglichst wieder mit Übernachtung stattfindet. Im Übrigen sind die Anträge der Kindeseltern abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.