3.3.4.2. Die Vorinstanz hält in der Begründung der angefochtenen Verfügung fest, dass die Tatsache, dass die Kinderspitex beide Eltern momentan nicht unterstütze, keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Entscheids vom 7. April 2021 (KEKV.2021.11/12) habe. Da die medizinische Betreuung bei der Kindesmutter aktuell ebenfalls ohne die Kinderspitex stattfinde, sei nicht ersichtlich, weshalb diese Unterstützungsmassnahme für Besuchswochenenden beim Vater unabdingbar sein solle (E. 2.3 des Entscheids des Familiengerichts Zofingen vom 18. Februar 2022 [KEKV.2021.62/63]). Dies - 14 -