3.3.4. 3.3.4.1. In tatsächlicher Hinsicht muss festgehalten werden, dass die Betreuung durch die Kinderspitex an den Besuchswochenenden des Vaters soweit bekannt bisher nicht wieder aufgenommen werden konnte. Da das im Entscheid vom 7. April 2021 (KEKV.2021.11/12) angeordnete Besuchsrecht von solch einer Betreuung abhängig gemacht wurde, stellt sich die Frage, wie das Kontaktrecht des Vaters und der Kinder derweil geregelt ist.