Gemäss E-Mail der Stiftung P., N., vom 6. September 2021 hat die Kindesmutter in Rücksprache mit der Kinderspitex entschieden, dass aufgrund der Sauerstofftherapie, welche E. seit August 2021 für vorerst drei Monate erhielt, keine Einsätze beim Kindesvater möglich seien. Auch die ehemalige Beiständin der Kinder scheint in der Folge keine Bemühungen unternommen zu haben, die Kinderspitex wieder zu installieren oder eine alternative Unterstützung zu organisieren, vielmehr bezweifelte sie die Sinnhaftigkeit der angeordneten Massnahme ohne nachvollziehbare Argumentation in grundsätzlicher Weise (KEKV.2021.62, act. 15 f. / KEKV.2021.63, act.