ZGB kann dies bei der Unterbringung des Kindes, aber auch bei kontroversen Anliegen bezüglich der elterlichen Sorge und wichtiger Fragen des persönlichen Verkehrs der Fall sein (BREIT- SCHMID, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Auflage 2022, N. 5 f. zu Art. 314abis ZGB). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Prüfung in den Anwendungsfällen von Art. 314abis ZGB von Amtes wegen - 10 -