2. 2.1. 2.1.1. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt der Kindesvater zunächst die Erstellung eines Erziehungsfähigkeitsgutachtens in Bezug auf die Kindesmutter, dies mit der Begründung, die Kindesmutter würde die Kinder betreffend ihre Beziehung zum Kindesvater negativ beeinflussen und somit die aufgrund der mangelnden Besuchskontakte fortgeschrittene Entfremdung fördern.