4. Der Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES) ist zu entnehmen, dass die Kindesmutter, D. und E. ihren Wohnsitz am 30. Juni 2022 nach Z. SO verlegt haben. 5. 5.1. Mit Eingabe vom 29. September 2022 reichte die Beiständin der Kinder einen Zwischenbericht ein und beantragte die Anordnung eines begleiteten Besuchsrechts, welches auf ein Jahr zu befristen sei. 5.2. Am 18. Oktober 2022 (Postaufgabe) reichte der Kindesvater eine weitere Stellungnahme ein. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: