3.5. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin den Kindeseltern die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten und die eigenen Parteikosten und bestellte Christian-Georg Keil, Rechtsanwalt, […], zum unentgeltlichen Rechtsvertreter der Kindesmutter sowie lic. iur. Miriam Riegger, Advokatin, […] zur unentgeltlichen Rechtsvertreterin des Kindesvaters. 3.6. Die Kindesmutter replizierte am 20. Juni 2022. -7- 3.7. Am 24. Juni 2022 (Postaufgabe) reichte der Kindesvater seine Duplik ein.