9. Es sei für die Dauer des vorliegenden Verfahrens vom Obergericht die vorgenannte Besuchsrechtsregelung (Ziffer 3 und 4) vorsorglich anzuordnen. 10. Es sei dem Beschwerdegegner die unentgeltliche Rechtspflege für das vorliegende Verfahren mit der Unterzeichneten zu bewilligen."