6. Das Gericht habe die Kindsmutter anzuweisen, den Kindsvater über alle wesentlichen Ereignisse, namentlich jene mit gesundheitlichem und schulischen Bezug, zeitnah schriftlich und mündlich in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren. Verfahrensanträge: 7. Es sei über die Kindsmutter ein Erziehungsfähigkeitsgutachten einzuholen. 8. Es sei für die Kinder D. und E. für das vorliegende Verfahren eine Rechtsvertretung (Kinderanwältin/Kinderanwalt) einzusetzen.