Der Kindsvater holt und bringt D. jeweils in Begleitung einer Drittperson aus dem Kreis seiner Familie oder in Begleitung seiner Lebenspartnerin. -6- 4. Es sei der persönliche Verkehr zwischen dem Kindsvater und seinem Sohn E., geb. [tt.mm..2018], wie folgt zu regeln: Der Kindsvater ist während einer Übergangsphase von 2 Monaten (Mai und Juni) berechtigt und verpflichtet, seinen Sohn E. alle 2 Wochen ohne Übernachtung von Samstag, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr, zu sich zu nehmen.