2. Der Bericht der bisherigen Beiständin vom 23. Dezember 2021 wird als Schlussbericht entgegengenommen und genehmigt. 3. Die bisherige Beiständin L. wird unter bester Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Amt entlassen. -4- 4. Auf die Festsetzung einer Mandatsentschädigung wird verzichtet. 5. Das Mandat wird per 1. März 2022 M., Sozialarbeiterin und Berufsbeiständin, […], übertragen.