2.4. Mit Eingabe vom 16. November 2021 stellte die damalige Beiständin der Kinder den Antrag auf Mandatsträgerwechsel per 1. Dezember 2021 (KEKV.2021.62, act. 41). 2.5. Nach verschiedenen Abklärungen sowie Anhörung der Eltern am 9. Februar 2022 (vgl. KEKV.2021.62, act. 69 ff / KEKV.2021.63, act. 56 ff.) fällte das Familiengericht Zofingen folgenden Kindesschutz-Entscheid (KEKV.2021.62/63): " 1. Der Antrag auf Aufhebung des Besuchsrechts wird abgewiesen. Es wird festgehalten, dass der Entscheid vom 7. April 2021 in Rechtskraft erwachsen ist und es diesen nach wie vor umzusetzen gilt.