seinem Wohnort eine Kinderspitex zur medizinischen Versorgung von E. (insbesondere aber nicht abschliessend zur richtigen Einstellung der Medikation vor dem Abendessen und zur Überprüfung, dass der Monitor am Kinderbett richtig angeschlossen ist) zu organisieren und zu installieren. Im Weiteren wurde der Kindesvater dazu berechtigt, sobald die Beiständin die Besuche der Kinderspitex an den Besuchswochenenden des Kindesvaters organisiert und installiert hat, die Kinder alle zwei Wochen von Samstag, 10:00 Uhr, bis Sonntag, 10:00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen.