1.2. Die gerichtliche Regelung vermochte die Lage nicht lange zu beruhigen. Bereits am 25. März 2019 kam es zu einer Gewalteskalation zwischen den Eltern in Anwesenheit von D. und E.. Auf Antrag der damaligen Beiständin regelte das Familiengericht Zofingen daraufhin das Besuchsrecht neu und berechtigte den Kindesvater mit Entscheid vom 27. November 2019 (KEKV.2019.79/80), seine Söhne alle zwei Wochen zwei Stunden in Begleitung seiner Schwester K. oder in der Institution "Begleitete Besuchstage Aargau (BBT)" zu besuchen (vgl. Beschwerdebeilage 4).