Mit Entscheid vom 20. März 2019 errichtete das Familiengericht Zofingen für die beiden Kinder eine Erziehungsbeistandschaft, unter anderem mit der Aufgabe, den persönlichen Verkehr zwischen dem Vater und den Kindern zu organisieren und zu überwachen. Gleichzeitig wurde der Kindesvater berechtigt erklärt, seine Söhne jede Woche zwei Stunden am Wohnort der Mutter und in Begleitung einer geeigneten Drittperson aus dem Kreise seiner Familie zu besuchen (vgl. Beschwerdebeilage 4, S. 2).