Weitere möglicherweise notwendige Abklärungen zum rechtlichen sowie zum mutmasslichen biologischen Vater wird die Vorinstanz entweder selber durchführen oder bereits zu diesem Zweck für C. eine Beistandsperson einsetzen können. Der angefochtene Entscheid ist somit aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.