Falls nein, lassen ernsthafte Indizien auf die biologische Vaterschaft von I. schliessen? Gibt es andere mögliche biologische Väter? Lebt I. mit der Beschwerdeführerin und C. zusammen? Wie ist sein Kontakt zu C.? Wie sind seine aktuellen und zukünftigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse?). Die Vorinstanz hat es versäumt, diese rechtserheblichen Fragen abzuklären. Eine Befragung der Beschwerdeführerin durch die Vorinstanz drängt sich auf. Weitere möglicherweise notwendige Abklärungen zum rechtlichen sowie zum mutmasslichen biologischen Vater wird die Vorinstanz entweder selber durchführen oder bereits zu diesem Zweck für C. eine Beistandsperson einsetzen können.