" B. ist als Ehemann meiner Mandantin aufgrund der gesetzlichen Vermutung als Vater von F. und C. eingetragen, ist aber nicht deren biologischer Vater (…). Meine Mandantin ist betreffend Kindesaberkennung nicht aktivlegitimiert. Ich bitte Sie daher höflich, die notwendigen Schritte für die beiden Kindesaberkennungen in die Wege zu leiten." 2.2. Mit Entscheid vom 12. November 2021 erkannte das Familiengericht Q.: " 1. Von der Errichtung einer behördlichen Massnahme wird abgesehen, sofern auf die Meldung vom 4. Oktober 2021 einzutreten ist.