Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. A., geboren am tt.mm.1999, und B., geboren am tt.mm.1999, heirateten am tt.mm.2018 in […]. Am tt.mm.2019 gebar A. das Kind F. und am tt.mm.2021 das Kind C., als deren Vater aufgrund der Ehe zur Mutter jeweils B. im Zivilstandsregister eingetragen wurde. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2021 an das Familiengericht Q. als Kindesschutzbehörde liess A. durch ihren Anwalt Folgendes ausführen: