In seiner Betreuungswoche bei der Mutter wird C. während ihrer Arbeitstätigkeit von der Grossmutter mütterlicherseits betreut. Wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat, war diese Betreuung in der Vergangenheit nicht zielführend und hat zu Konflikten zwischen dem Betroffenen und der Grossmutter sowie zwischen den Eltern geführt. Gemäss der Mutter sei die Grossmutter zeitweise überfordert gewesen und C. habe ihr gegenüber mit Schlägen, Kratzen und Treten reagiert (vgl. act. 295). -8-