- Die Parteien betreuen den Betroffenen je zur Hälfte, indem die Parteien den Betroffenen jeweils alternierend am Montagmorgen nach Schulschluss für eine Woche bis Montagmorgen Schulbeginn betreut. 10. Einer allfälligen Beschwerde wird in Bezug auf Ziffer 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 der Entscheiddispositive die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Ziffer 1 und eventualiter Ziffer 2 der Beschwerdebegehren seien superprovisorisch gerichtlich anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners."