9. Die Kosten des Elterncoachings werden den Eltern für ihre in Anspruch genommenen Sitzungen je separat in Rechnung gestellt. 10. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. 2.1. Gegen den Entscheid im Dispositiv mit Kurzbegründung erhob die Kindsmutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 22. Februar 2022 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: "1. Ziffer 10 des Entscheids vom 08.02.2022 sei aufzuheben und wie folgt zu ersetzen: