1.2. Das Beratungszentrum […] wird aufgefordert, einen Verlaufsbericht einzureichen, sofern es der Auffassung ist, dass die abgehaltenen Sitzungen nicht ausreichend waren, um mit den Eltern die oben umschriebene Thematik zu behandeln. Sollten sich die Eltern innert Frist nicht melden oder kann die Beratung erfolgreich abgeschlossen werden, hat das Beratungszentrum […] das Familiengericht über diesen Umstand ohne Verlaufsbericht zu informieren.